Kosten der Tagespflege

Teilstationäre Pflege umfasst Leistungen der Tages- oder Nachtpflege.
Sie kann die häusliche Pflege ergänzen.

Die Aufwendungen für die Betreuung in der Tagespflege setzt sich wie folgt zusammen:

Kosten für Unterkunft und Verpflegung
+ Investitionskosten
+ Kosten für die Pflege
+ ggf. Fahrtkosten
= Gesamtkosten

Einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 (§ 41 SGB XI). Die Pflegekasse trägt die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege nur in zugelassenen Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Dabei werden die Aufwendungen für die Pflege, die soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung und die Fahrtkosten übernommen. Die Leistungen der teilstationären Pflege können mit den Geldleistungen und/oder Sachleistungen der ambulanten Pflege kombiniert werden. Eine Anrechnung auf die kombinierten Leistungen erfolgt nicht.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege verwenden.

Die Kosten für die Betreuung in der Tagespflege „Lebensoase“ sind je nach Pflegegrad unterschiedlich und werden von den Pflegekassen übernommen. Wir haben die Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern begonnen und werden Sie umgehend informieren, wenn uns die Kosten vorliegen.

Tagespflege / Nachtpflege

Die Tagespflege oder die Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege. Der Pflegebedürftige wird zeitweise im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld in vollem Umfang beansprucht werden, eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nicht.

Tabelle teilstationäre Pflege

Pflegebedürftigkeit Leistungen bei teilstationärer Pflege
Pflegegrad 1 Bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro

Kosten?

Jeder Tagespflegegast hat zwischen 3 bis 6 Tagen im Monat gar keine Kosten,
da die Inanspruchnahme unterschiedlicher Töpfe a) Tagespflege, b) aus der Verhinderungspflege, c) Entlastungsbetrag dazu führen, dass Sie ihre Freizeit genießen können, der Angehörige Abwechslung vom Alltag erhält und neue Bekanntschaften knüpfen kann, und Sie hierfür „Null“ Euro bezahlen.

Nachteile?
Es gibt keine. Der Gesetzgeber hat mit Absicht die Tagespflege gefördert.
Der Kreis Ratekau bezuschusst die Investitionskosten (d.h. Räumlichkeiten), sodass Sie am Ende für ca. durchschnittlich 4 Tage je nach Pflegegrad gar nichts bezahlen.

Wieso nehmen so wenig Personen Tagespflege in Anspruch?
Es mangelt letztlich an der Kenntnis, welche Töpfe hier von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden bzw. was man machen muss.
Die meisten Gäste / Angehörigen wissen gar nicht, dass die Tagespflege so wenig kostet bzw. so viele bezuschusste Töpfe existieren.

Was können Sie tun?
Ein Anruf genügt und wir klären Sie auf.

Erhöhen sich meine Beiträge, wenn ich die Tagespflege in Anspruch nehme?
Nein. Der Tagespflegegast verliert bei einer Nichtinanspruchnahme lediglich den für ihn bereitgestellten Zuschuss.